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Zuzug Ausländer/-innen

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Das Formular muss für jedes Familienmitglied einzeln ausgefüllt werden. Wir bereiten anschliessend Ihre Anmeldung vor.

Gesetzliche Meldepflicht

Aus gesetzlichen Gründen ist ein persönliches Erscheinen bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Zuzug am Schalter der Abteilung Bevölkerung unumgänglich. Bringen Sie bitte Ihren Ausländerausweis, Reisepass, evtl. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und das Familienbüchlein mit.

Die Angaben zu den Gebühren finden Sie in der Einführungsverordnung zur Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (EV GebV-AIG).

Online-Formular

Zuzug Ausländer/-in

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