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Arbeitgebende

Lohnbeiträge

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Dafür sind die Arbeitgebenden verantwortlich. Die Merkblätter der Ausgleichskasse des Kantons Bern oder die AHV-Zweigstelle der Gemeindeverwaltung informieren Sie über die Vorschriften.

Stellenmeldepflicht

Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Das Parlament hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Seit 1. Juli 2018 sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden. Am 1. Januar 2020 wurde dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt. Erst fünf Arbeitstage nach der Publikation der Stelle im nur für die beim RAV registrierten stellensuchenden Personen zugänglichen Online-Stellenportal des RAV darf diese anderweitig ausgeschrieben werden (Sperrfrist). Damit werden die beim RAV registrierten stellensuchenden Personen, als erste über freie Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit informiert. So erhalten sie einen Informations- und Bewerbungsvorsprung von fünf Arbeitstagen gegenüber anderen Kandidaten. Zudem erhält das RAV die Möglichkeit, den Arbeitgebern Dossiers passender Kandidaten zu übermitteln. Weitere Informationen finden Sie hier.

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