Handlungsfähigkeitszeugnis
Sie benötigen für sich ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes (KESG) per 1. Juni 2016 wurde auch Artikel 54 des Polizeigesetzes (PolG) geändert. Demnach ist die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden übergegangen.
Bitte wenden Sie sich deshalb an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental.