Betreuungsgutscheine
Die Gemeinde Utzenstorf stellt seit dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine aus. Einwohner/-innen von Utzenstorf können das Gesuch im Online-Portal www.kibon.ch beantragen. Über die gleiche Plattform kibon können auch die Anmeldungen für die Tagesschulangebote der Schule untere Emme vorgenommen werden.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Ihr Kind wird in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreut oder Sie möchten Ihr Kind familienergänzend betreuen lassen? Neu können dafür Betreuungsgutscheine beantragt werden. Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen?
- Ihre Kita oder Tagesfamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.
- Ihr massgebendes Familieneinkommen lag im Steuerjahr vor dem Betreuungsstart unter CHF 160'000.00.
- Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.
Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
- oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen.
Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?
Sie machen sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie im Kanton Bern. Dazu nehmen Sie direkt mit den gewünschten Kitas/Tagesfamilienorganisationen Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen. Das ist unkompliziert und geht fast papierlos über das Online-Portal kiBon.
Wie melde ich mich auf www.kiBon.ch an?
Neben einem Internet-Zugang benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Falls vorhanden: Ihr BE-login;
- den Betreuungsvertrag Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder;
- Angaben zu Ihren Einkommens-/Vermögensverhältnissen des letzten Jahres;
- individuelle Unterlagen je nach Situation und je nach Betreuungsangebot (mehr Informationen dazu direkt im Online-Portal).
Ab wann kann ich Betreuungsgutscheine beantragen?
Die Gemeinde Utzenstorf gibt für Betreuungen seit dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine aus. Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein (keine Kontingentierung). Das Gesuch kann ab sofort auf www.kibon.ch erfasst werden.
Warum ist das Gesuch auf dem Online-Portal kiBon einfacher gestellt als auf Papier?
Das Ausfüllen ist übersichtlicher und geht dadurch schneller. Beim Online-Gesuch muss nur ein einziges Blatt (Freigabequittung) ausgedruckt und abgeschickt werden. Sie werden auf elektronischem Weg benachrichtigt. Mit Ihrem Login können Sie jederzeit und überall auf Ihre Daten zugreifen, diese bei Bedarf korrigieren und vorgenommene Anpassungen überprüfen. Alle Ihre Angaben werden gespeichert. Im kommenden Jahr brauchen Sie nur noch wenige Daten zu ändern (Einkommen, Familiengrösse, etc.).
Wer ist für die Bearbeitung der Gesuche zuständig?
Die Abteilung Finanzen der Gemeindeverwaltung Utzenstorf bearbeitet die eingehenden Gesuche und stellt die Betreuungsgutscheine aus. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns melden: Sie erreichen uns persönlich am Schalter, unter der Telefonnummer 032 666 41 43 oder per E-Mail.