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Einbürgerung

Schweizer Bürgerrecht

Allgemeine Informationen zum Schweizer Bürgerrecht, zu den Einbürgerungsgesuchen sowie zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM und bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Haben Sie Fragen? Die Abteilung Bevölkerung steht gerne zur Verfügung.

Erleichterte Einbürgerung

Informationen zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie ebenfalls beim Staatssekretariat für Migration, welches für das Verfahren zuständig ist.

Ordentliche Einbürgerung

Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern erläutert. Erfüllen Sie diese Bedingungen und möchten Sie das Schweizer Bürgerrecht sowie den Heimatort Utzenstorf erwerben? Dann melden Sie sich bei der Abteilung Bevölkerung. Wir beraten Sie gerne.

Einbürgerungstest

Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kanton Bern einbürgern lassen wollen, sind verpflichtet, einen Einbürgerungstest abzulegen und zu bestehen. Einwohner/-innen aus Utzenstorf absolvieren den Test bei den Beruflichen Weiterbildungskursen BWK in Burgdorf.

Sprachnachweis

Wer sich in Utzenstorf einbürgern lassen will, muss die deutsche Sprache auf dem Referenzniveau A2 schriftlich und B1 mündlich beherrschen. Für das Einbürgerungsverfahren werden nur Sprachnachweise akzeptiert, die über ein Testverfahren erlangt wurden, das internationalen Testgütekriterien entspricht. Bei der Wahl der Institution sind die Gesuchsteller/-innen frei – einen Hinweis bieten die Links in der rechten Spalte. Auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern steht eine Liste über die von Bund und Kanton akzeptierten Tests zur Verfügung.

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