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Handlungsfähigkeitszeugnis

Sie benötigen für sich ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes (KESG) per 1. Juni 2016 wurde auch Artikel 54 des Polizeigesetzes (PolG) geändert. Demnach ist die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden übergegangen.

Bitte wenden Sie sich deshalb an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental.

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