Wochenaufenthalt
Sie möchten sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden.
Die Anmeldung zum Aufenthalt erfolgt persönlich oder schriftlich bei der Niederlassungsgemeinde. Diese übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts via Schnittstellensoftware. Die Niederlassungsgemeinde meldet der Aufenthaltsgemeinde zudem auch Änderungen des Namens, des Zivilstands oder Bürgerrechts. Im Verhältnis zu ausserkantonalen Gemeinden ist es möglich, dass diese nach wie vor einen Heimatausweis für die Anmeldung zum Aufenthalt verlangen. Die erwähnte «Papierzustellung» kann in solchen Fällen somit dem Heimatausweis entsprechen.
Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular aus. Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Gerne senden wir Ihnen anschliessend den Heimatausweis zu, wenn die Aufenthaltsgemeinde einen solchen verlangt. Die Gebühren entstehen in jedem Fall. Die Rechnung folgt später mit separater Post.
Kosten (exkl. Porto): Neuausstellung CHF 20, Verlängerung CHF 10