Wegzug Ausländer/innen
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Wir bereiten anschliessend Ihre Abmeldung vor.
Gesetzliche Meldepflicht
Aus gesetzlichen Gründen ist ein persönliches Erscheinen bis spätestens am Tage des Wegzugs am Schalter der Abteilung Bevölkerung unumgänglich. Bringen Sie bitte Ihren Ausländerausweis mit.
Kosten (inkl. Porto): keine