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Baustellen

6144 – Spiel- und Begegnungsplatz – Erweiterung mit Boulefeld

Nachdem die Gebäude Kirchstrasse 3A und Gotthelfstrasse 6A zurückgebaut worden sind, hat der Bauunternehmer die Grobplanie für die Erweiterung des Spiel- und Begegnungsplatzes erstellt. Ab Mitte Juli wird die Wyler Blumen-Gartenbau GmbH das beplante Boulefeld erstellen. Die Bepflanzungen erfolgen voraussichtlich im Herbst. In Zusammenhang mit dem Projekt 5417 Teilerneuerung Gotthelfstrasse 6 wird in der nordöstlichen Ecke dieses Gebäudes eine Toilette für die Besuchenden des Spiel- und Begegnungsplatzes erstellt. Diese ist voraussichtlich ab September zugänglich. Das Provisorium mit der ToiToi-Kabine wird damit hinfällig werden.

4596 – ZpA-LSE – Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen (Liegenschaftsentwässerung)

Um den Gewässerschutz zu gewährleisten, müssen Abwasseranlagen dicht sein. Die Gemeinde ist per Gesetz (Gewässerschutzgesetz GSchG) zuständig für die Kontrollen der öffentlichen und der privaten Abwasseranlagen. Hierzu gehören Abwasserleitungen, -schächte sowie Versickerungsanlagen. Im Rahmen des Projektes Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen (ZpA) werden jegliche private Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung gespült, kontrolliert sowie aufgenommen und der Abwasserkataster der Gemeinde Utzenstorf nachgeführt. An der Urnenabstimmung im März 2023 wurde der Kredit für dieses Projekt genehmigt.

Die Gemeinde hat das Ingenieur- und Planungsbüro W+H AG beauftragt, alle notwendigen Aufnahmen zur Aktualisierung des Abwasserkatasters vorzunehmen. Mit dem flächendeckenden Projekt zur Zustandsaufnahme von privaten Abwasseranlagen subventioniert und unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Durchführung dieser Kontrollen.

Die Durchführung der Aufnahmen über das gesamte Gemeindegebiet erfolgt in sieben Etappen. Es wird angestrebt, pro Jahr von rund 1 bis 2 Etappen die Zustandsaufnahmen der privaten Liegenschaftsentwässerungen aufzunehmen. Die betroffenen Grundeigentümer/-innen werden fortlaufend mit Informationsschreiben sowie mit einen Informationsanlass (vor den Spül- und Kanal-TV-Arbeiten) über die Arbeiten informiert.

Nachfolgend wird der grundsätzliche Etappenablauf der Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen (ZpA) – Liegenschaftsentwässerung (LSE) beschrieben:

Im ersten Schritt werden im Sommer/Herbst die vermessungstechnischen Zustandsaufnahmen der privaten Liegenschaftsentwässerungen durch die W+H AG aufgenommen. Um die nötigen Aufnahmen der privaten Abwasseranlagen durchzuführen, ist das Betreten der privaten Grundstücke nötig. Die Grundstückeigentümer werden gebeten, vorhandene Unterlagen der privaten Abwasseranlagen (Kanalfernsehaufnahmen, alte Werkleitungspläne, etc.), der W+H AG, Münchenbuchsee, zuzustellen. Diese Unterlagen dienen zur Vorbereitung der Zustandsaufnahmen durch die W+H AG sowie zur Vorbereitung für die Kanalfernsehaufnahmen, welche im Folgejahr durchgeführt werden.

In einem weiteren Schritt erfolgt im Winter ein Informationsanlass. Die betroffenen Eigentümer/-innen werden mittels Einladungsschreiben an den Informationsanlass eingeladen. Am Informationsanlass werden das Projekt Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen (ZpA) – Liegenschaftsentwässerung (LSE) erläutert, der gesamte Ablauf dargelegt und über das weitere Vorgehen bezüglich den Kanalfernsehaufnahmen und allfälligen Sanierungsmassnahmen orientiert.

Anschliessend werden die Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen der privaten Liegenschaftsentwässerungen umgesetzt. Die Gemeinde definiert mittels vorgängigem Beschaffungsverfahren die Unternehmung für die Durchführung der Spülarbeiten und Kanalinspektionen. Um die privaten Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung zu spülen, kontrollieren und aufzunehmen, ist das Betreten der privaten Grundstücke notwendig. Die betroffenen Eigentümer/-innen werden durch ein Informationsschreiben über die bevorstehenden Spül- und Kanalfernseharbeiten und den Zeitpunkt orientiert.

Am Schluss werden die vermessungstechnischen Zustandsaufnahmen sowie die Kanalfernsehaufnahmen der privaten Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung ausgewertet. Die Unterlagen werden in einer Dokumentation zusammengestellt und den Eigentümern zugestellt. Allfällig nötige Sanierungen müssen durch die Grundstückeigentümer/-innen ausgeführt werden. Die Sanierungsarbeiten müssen gemäss der Frist (normal 2 Jahre) nach der Zustellung der Dokumentation abgeschlossen werden. Der Nachweis der ausgeführten Sanierung ist der W+H AG Münchenbuchsee einzureichen.

Mithilfe der vermessungstechnischen Zustandsaufnahmen sowie der Kanalfernsehaufnahmen werden die privaten Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung im Abwasserkataster der Gemeinde Utzenstorf nachgeführt.

Untenstehende Unterlagen dienen als ergänzende Projektinformation.

Infoschreiben vom 8. Juli 2024

Übersichtsplan Etappe 1+2

5417 – Gebäude Gotthelfstrasse 6 – Teilerneuerung

Nachdem nach langer Wartezeit die Baubewilligung des Regierungsstatthalteramtes Emmental vorliegt, beginnen nun die Bauarbeiten. Sie werden voraussichtlich Ende September 2024 abgeschlossen sein. Je nach Witterung und Temperatur erfolgen im Anschluss die Deckbelagsarbeiten der Parkplätze südlich und westlich des Gebäudes. Allenfalls werden diese Fertigstellungsarbeiten auf 2025 verschoben.

5135 ZpA-HDA – Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen-Hofdüngeranlagen

Die Gemeinde ist per Gesetz (Gewässerschutzgesetz GSchG) zuständig für die Kontrollen der öffentlichen und der privaten Abwasseranlagen. Hierzu gehören Abwasserleitungen, -schächte sowie auch Versickerungsanlagen und Hofdüngeranlagen. Mit dem flächendeckenden Projekt zur Zustandsaufnahme von privaten Abwasseranlagen subventioniert und unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Durchführung dieser Kontrollen.

In einem ersten Schritt sollen nun in der Gemeinde Utzenstorf jegliche Hofdüngeranlagen (HDA) auf ihren Zustand überprüft werden. Die Hofdüngeranlagen müssen hierzu durch den Eigentümer vollständig entleert werden. Der Auftrag für die anschliessende Zustandsaufnahmen wurde durch die Gemeinde der Firma GLB, Emmenmatt, vergeben. Die GLB ist für die Terminierung mit den Eigentümern zuständig, führt die Zustandsaufnahmen auf Kosten der Gemeinde durch und erstellt das Abnahmeprotokoll inkl. einer Skizze des Entwässerungssystems vor Ort.

Teil der ZpA ist ebenfalls die Nachführung des Katasters. Mithilfe der durch die GLB erstellten Skizze sowie anschliessenden vermessungstechnischen Aufnahmen durch W+H werden die Abwasseranlagen des Betriebstandorts aufgenommen und in der Datenbank nachgeführt.

Die Unterlagen werden in einer Dokumentation zusammengestellt und den Eigentümern zugestellt. Die allfällig nötigen Sanierungen müssen durch die Eigentümer ausgeführt werden.

Zusammen mit den Zustandsaufnahmen der Hofdüngeranlagen werden ebenfalls die Abwasseranlagen der Betriebsliegenschaften mittels Kanalfernseh durch die Firma Bolliger + Co. aufgenommen. Die Zustandsaufnahmen der Abwasseranlagen (Schächte, Leitungen, Versickerungsanlagen) der Betriebsliegenschaften (Stöckli, Bauernhaus, etc.) werden wiederum durch die Gemeinde organisiert und finanziert. Die Dokumentation pro Liegenschaft wird anschliessend auch den Eigentümern zugestellt. Die allfällige Sanierung muss anschliessend durch die Eigentümer erfolgen.

Die Zustandsaufnahmen der Hofdüngeranlagen inkl. der Zustandsaufnahmen der Liegenschaftsentwässerung der dazugehörenden Betriebsliegenschaften sollen Ende 2023 abgeschlossen werden. Anschliessend erfolgt die Dokumentation, der Abschluss sowie die allfällige Sanierung.

Eine Aufhebung oder Umnutzung von bestehenden Hofdüngeranlagen ist ebenfalls möglich.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Unterlagen und Infos gemäss der Infoveranstaltung vom 3. November 2022. Weitere Infos können Sie ebenfalls unter dem folgenden Link auf der kantonalen Homepage des Amt für Wasser und Abfall beziehen: https://www.bvd.be.ch/de/start/themen/wasser/abwasserentsorgung/abwasserentsorgung-im-laendlichen-raum.html

Präsentation der Infoveranstaltung vom 3. November 2022

Formular/Merkblatt Aufhebung oder Umnutzung von Hofdüngeranlagen

Liste der Kontaktpersonen

Frageprotokoll

Vermietung Gaswarngeräte

 

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