Baustellen
4596 – ZpA-LSE – Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen (Liegenschaftsentwässerung)
Um den Gewässerschutz zu gewährleisten, müssen Abwasseranlagen dicht sein. Die Gemeinde ist per Gesetz (Gewässerschutzgesetz GSchG) zuständig für die Kontrollen der öffentlichen und der privaten Abwasseranlagen. Hierzu gehören Abwasserleitungen, -schächte sowie Versickerungsanlagen. Im Rahmen des Projektes Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen (ZpA) werden jegliche private Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung gespült, kontrolliert sowie aufgenommen und der Abwasserkataster der Gemeinde Utzenstorf nachgeführt. An der Urnenabstimmung im März 2023 wurde der Kredit für dieses Projekt genehmigt.
Die Gemeinde hat das Ingenieur- und Planungsbüro W+H AG beauftragt, alle notwendigen Aufnahmen zur Aktualisierung des Abwasserkatasters vorzunehmen. Mit dem flächendeckenden Projekt zur Zustandsaufnahme von privaten Abwasseranlagen subventioniert und unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Durchführung dieser Kontrollen.
Die Durchführung der Aufnahmen über das gesamte Gemeindegebiet erfolgt in sieben Etappen. Es wird angestrebt, pro Jahr von rund 1 bis 2 Etappen die Zustandsaufnahmen der privaten Liegenschaftsentwässerungen aufzunehmen. Die betroffenen Grundeigentümer/-innen werden fortlaufend mit Informationsschreiben sowie mit einen Informationsanlass (vor den Spül- und Kanal-TV-Arbeiten) über die Arbeiten informiert.
Nachfolgend wird der grundsätzliche Etappenablauf der Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen (ZpA) – Liegenschaftsentwässerung (LSE) beschrieben:
Im ersten Schritt werden im Sommer/Herbst die vermessungstechnischen Zustandsaufnahmen der privaten Liegenschaftsentwässerungen durch die W+H AG aufgenommen. Um die nötigen Aufnahmen der privaten Abwasseranlagen durchzuführen, ist das Betreten der privaten Grundstücke nötig. Die Grundstückeigentümer werden gebeten, vorhandene Unterlagen der privaten Abwasseranlagen (Kanalfernsehaufnahmen, alte Werkleitungspläne, etc.), der W+H AG, Münchenbuchsee, zuzustellen. Diese Unterlagen dienen zur Vorbereitung der Zustandsaufnahmen durch die W+H AG sowie zur Vorbereitung für die Kanalfernsehaufnahmen, welche im Folgejahr durchgeführt werden.
In einem weiteren Schritt erfolgt im Winter ein Informationsanlass. Die betroffenen Eigentümer/-innen werden mittels Einladungsschreiben an den Informationsanlass eingeladen. Am Informationsanlass werden das Projekt Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen (ZpA) – Liegenschaftsentwässerung (LSE) erläutert, der gesamte Ablauf dargelegt und über das weitere Vorgehen bezüglich den Kanalfernsehaufnahmen und allfälligen Sanierungsmassnahmen orientiert.
Anschliessend werden die Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen der privaten Liegenschaftsentwässerungen umgesetzt. Die Gemeinde definiert mittels vorgängigem Beschaffungsverfahren die Unternehmung für die Durchführung der Spülarbeiten und Kanalinspektionen. Um die privaten Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung zu spülen, kontrollieren und aufzunehmen, ist das Betreten der privaten Grundstücke notwendig. Die betroffenen Eigentümer/-innen werden durch ein Informationsschreiben über die bevorstehenden Spül- und Kanalfernseharbeiten und den Zeitpunkt orientiert.
Am Schluss werden die vermessungstechnischen Zustandsaufnahmen sowie die Kanalfernsehaufnahmen der privaten Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung ausgewertet. Die Unterlagen werden in einer Dokumentation zusammengestellt und den Eigentümern zugestellt. Allfällig nötige Sanierungen müssen durch die Grundstückeigentümer/-innen ausgeführt werden. Die Sanierungsarbeiten müssen gemäss der Frist (normal 2 Jahre) nach der Zustellung der Dokumentation abgeschlossen werden. Der Nachweis der ausgeführten Sanierung ist der W+H AG Münchenbuchsee einzureichen.
Mithilfe der vermessungstechnischen Zustandsaufnahmen sowie der Kanalfernsehaufnahmen werden die privaten Abwasseranlagen der Liegenschaftsentwässerung im Abwasserkataster der Gemeinde Utzenstorf nachgeführt.
Untenstehende Unterlagen dienen als ergänzende Projektinformation.
Infoschreiben vom 8. Juli 2024 - Etappen 1+2
Infoschreiben vom 19. Februar 2025 - Etappe 3
Präsentation Informationsanlass Etappe 1 vom 24. Februar 2025
Präsentation Informationsanlass Etappe 2 vom 25. Februar 2025
4908 - Feldeggstrasse - Erneuerung Werkleitungen, Erneuerung Strasse
Im Bereich der Feldeggstrasse werden die Werkleitungen und der Strassenoberbau erneuert. Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der über 100-jährigen Trinkwasserleitung im gesamten Perimeter. In einem Abschnitt von rund 100 m wird zudem die Mischabwasserleitung ersetzt. Drittwerke wie Swisscom (Schweiz) AG sowie die BKW Energie AG planen insbesondere Um- und Neubauten von Schächten und einer Verteilkabine. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten erfolgt die Erneuerung des Strassenoberbaus und der Anpassung der öffentlichen Strassenbeleuchtung.
Die Baustelleninstallations- und Signalisationsarbeiten beginnen am 20. Januar 2025. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis im September 2025. Der Deckbelag wird im Jahre 2026 eingebaut.
Weitere Informationen zur Zugänglichkeit, Sperrungen usw. finden Sie in der Präsentation der Informationsveranstaltung sowie in den entsprechenden Informationsblättern (werden laufend ergänzt).
5135 ZpA-HDA – Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen-Hofdüngeranlagen
Die Gemeinde ist per Gesetz (Gewässerschutzgesetz GSchG) zuständig für die Kontrollen der öffentlichen und der privaten Abwasseranlagen. Hierzu gehören Abwasserleitungen, -schächte sowie auch Versickerungsanlagen und Hofdüngeranlagen. Mit dem flächendeckenden Projekt zur Zustandsaufnahme von privaten Abwasseranlagen subventioniert und unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Durchführung dieser Kontrollen.
In einem ersten Schritt sollen nun in der Gemeinde Utzenstorf jegliche Hofdüngeranlagen (HDA) auf ihren Zustand überprüft werden. Die Hofdüngeranlagen müssen hierzu durch den Eigentümer vollständig entleert werden. Der Auftrag für die anschliessende Zustandsaufnahmen wurde durch die Gemeinde der Firma GLB, Emmenmatt, vergeben. Die GLB ist für die Terminierung mit den Eigentümern zuständig, führt die Zustandsaufnahmen auf Kosten der Gemeinde durch und erstellt das Abnahmeprotokoll inkl. einer Skizze des Entwässerungssystems vor Ort.
Teil der ZpA ist ebenfalls die Nachführung des Katasters. Mithilfe der durch die GLB erstellten Skizze sowie anschliessenden vermessungstechnischen Aufnahmen durch W+H werden die Abwasseranlagen des Betriebstandorts aufgenommen und in der Datenbank nachgeführt.
Die Unterlagen werden in einer Dokumentation zusammengestellt und den Eigentümern zugestellt. Die allfällig nötigen Sanierungen müssen durch die Eigentümer ausgeführt werden.
Zusammen mit den Zustandsaufnahmen der Hofdüngeranlagen werden ebenfalls die Abwasseranlagen der Betriebsliegenschaften mittels Kanalfernseh durch die Firma Bolliger + Co. aufgenommen. Die Zustandsaufnahmen der Abwasseranlagen (Schächte, Leitungen, Versickerungsanlagen) der Betriebsliegenschaften (Stöckli, Bauernhaus, etc.) werden wiederum durch die Gemeinde organisiert und finanziert. Die Dokumentation pro Liegenschaft wird anschliessend auch den Eigentümern zugestellt. Die allfällige Sanierung muss anschliessend durch die Eigentümer erfolgen.
Die Zustandsaufnahmen der Hofdüngeranlagen inkl. der Zustandsaufnahmen der Liegenschaftsentwässerung der dazugehörenden Betriebsliegenschaften sollen Ende 2023 abgeschlossen werden. Anschliessend erfolgt die Dokumentation, der Abschluss sowie die allfällige Sanierung.
Eine Aufhebung oder Umnutzung von bestehenden Hofdüngeranlagen ist ebenfalls möglich.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Unterlagen und Infos gemäss der Infoveranstaltung vom 3. November 2022. Weitere Infos können Sie ebenfalls unter dem folgenden Link auf der kantonalen Homepage des Amt für Wasser und Abfall beziehen: https://www.bvd.be.ch/de/start/themen/wasser/abwasserentsorgung/abwasserentsorgung-im-laendlichen-raum.html
Präsentation der Infoveranstaltung vom 3. November 2022
Formular/Merkblatt Aufhebung oder Umnutzung von Hofdüngeranlagen
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