Bauherrschaft
Lavare GmbH, Buchenstrasse 7, 4562 Biberist
Projektverfasserin
BW Architekten AG, Schulweg 7, 3422 Kirchberg BE
Bauvorhaben
Rückbau des bestehenden Bauernhauses Feldeggstrasse 2 sowie der Nebengebäude Feldeggstrasse 2b und 2c; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen; Neubau Einstellhalle
Standort
Feldeggstrasse 2, Utzenstorf, Parzelle Nr. 183, Zone: Wohn und Gewerbezone zweigeschossig (WG2), Koordinaten: 2609088 / 1220050, Gewässerschutzbereich Au, K-Objekt (erhaltenswert) Baugruppe C (Utzenstorf, Unterdorf)
Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenabwasser wird versickert.
Konzession
Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser
Ausnahmen
Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV); Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG); Abweichen von der Bandbreite für Parkplätze (Art. 51 BauV i. V. mit Art. 54 BauV)
Hinweise
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
20. April bis 22. Mai 2023
Auflagestelle
Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Emmental