Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf
Projektverfasserin
W+H AG, Moosrainweg 15, 3053 Münchenbuchsee
Bauvorhaben
Feldeggstrasse: Erneuerung Werkleitungen, Erneuerung Strasse
Standort
Feldeggstrasse, Utzenstorf, Parzellen Nrn. 2101, 2702, Zone: W2, WG2, Gewässerraum, Koordinaten: 2609202 / 1220088; 2609442 / 1220118, Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe C (Utzenstorf, Unterdorf)
Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt.
Ausnahmen
- Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
- Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
Hinweise
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBauPortal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
27. Dezember 2023
Auflagestelle
Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Emmental