Zwei Kreditabrechnungen genehmigt
Der Gemeinderat hat am 2. September 2019 für die ökologische Aufwertung des Grundbachs auf einer Länge von rund 600 m im Bereich «Ämmeschache-Urtenesumpf» einen Verpflichtungskredit von CHF 60'000.00 beschlossen. Das Bauvorhaben ist abgeschlossen. Die Schlussabrechnung mit Bruttoausgaben von CHF 55'246.95 und einer Kreditunterschreitung von CHF 4'753.05 wird genehmigt.
Der Gemeinderat hat am 23. März 2020 für den Ersatz der Wasserleitung Kieswerkstrasse 12 bis Kieswerkstrasse 16 einen Verpflichtungskredit von CHF 65’000.00 beschlossen. Die Ausführung ist bereits abgeschlossen. Die Schlussabrechnung mit Bruttoausgaben von CHF 45'430.20 und einer Kreditunterschreitung von CHF 19'569.80 wird genehmigt.
Erwahrung der Ergebnisse Gemeinde-Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020
Die Stimmberechtigen haben an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 den vier Vorlagen «1. Jahresrechnung 2019 – Genehmigung», «2. Budget 2021 – Genehmigung», «3. Organisationsreglement 2017; neuer Artikel 12a (Sachzuständigkeit Betreuungsgutscheinsystem) – Genehmigung» sowie «4. Revision der Ortsplanung, bestehend aus Baureglement, Zonenplan, Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume – Genehmigung» zugestimmt. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 erwahrt der Gemeinderat die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und -wahlen, wenn
- keine Mängel zu beheben sind,
- durch die Wahl keine Unvereinbarkeit eingetreten und
- die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder über eingegangene Beschwerden rechtskräftig entschieden ist.
In Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2021 die Ergebnisse vom 20. Dezember 2020 erwahrt. Die Vorlagen 1 und 2 gelten somit als rechtsgültig beschlossen. Die Vorlagen 3 und 4 benötigen noch die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.