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Ausgabenbeschlüsse (gebundene Nachkredite) vom 22. April 2024

Amtliche Publikation

Nach Artikel 8 Absatz 2 des Organisationsreglements 2017 sind Nachkredite zu gebundenen Ausgaben zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt. An seiner Sitzung vom 22. April 2024 hat der Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung der Jahresrechnung 2023 folgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

  • Zusätzliche Abschreibungen; Nachkredit CHF 538'650.71; Gesamtkredit CHF 538'650.71,
  • Spezialfinanzierung Werterhalt Investitionen Verwaltungsvermögen, Einlage in Werterhalt; Nachkredit CHF 500'700.00; Gesamtkredit CHF 500'700.00.

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., Beschwerde erhoben werden, sofern die Meinung besteht, es handle sich nicht um gebundene Ausgaben.

Gemeinderat

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