In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die mit Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 beschlossene Änderung des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR am 17. Februar 2021 vorbehaltslos genehmigt wurde. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. August 2020 in Kraft.
Das Reglement kann beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung bezogen und hier heruntergeladen werden.