Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2024 liegt vom 12. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (es sind auch Kopien erhältlich). Es wird zudem unter hier publiziert. Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis 13. Januar 2025 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird das Protokoll vom Gemeinderat genehmigt. Unberücksichtigte Einsprachen werden der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt.
Gemeinderat